MWST auf der Rechnung
Eine Rechnung mit MWST muss den Leistungserbringer, den Empfänger und die Leistung eindeutig bezeichnen und in der Regel sechs Angaben enthalten.
Zuletzt überprüft:
Die sechs Pflichtangaben
Nach Art. 26 Abs. 2 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) enthält eine Rechnung in der Regel:
- Name und Ort des Leistungserbringers, wie er im Geschäftsverkehr auftritt, der Hinweis, dass er im Register der MWST-pflichtigen Personen eingetragen ist, und seine MWST-Nummer
- Name und Ort des Leistungsempfängers, wie er im Geschäftsverkehr auftritt
- Datum oder Zeitraum der Leistung, wenn er nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt
- Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
- das Entgelt für die Leistung
- der anwendbare Steuersatz und der Steuerbetrag; ist die Steuer im Entgelt enthalten, genügt die Angabe des Steuersatzes
Der Leistungserbringer muss eine solche Rechnung ausstellen, wenn der Kunde sie verlangt (Art. 26 Abs. 1 MWSTG). Welcher Satz gilt, wenn sich die Sätze ändern, erklärt «Rechnung bei einer Satzänderung».
Musterrechnung mit zwei Steuersätzen
Die Buchstaben zeigen, wo die Pflichtangaben stehen. Firmen, Nummer und Beträge sind erfunden.
Angabe aMuster GmbH, Bern
Im Register der MWST-pflichtigen Personen eingetragen:
CHE-123.456.789 MWST (Beispiel)
Angabe bAn: Beispiel AG, Basel
Rechnungsdatum: 5. November 2026
Angabe cLeistungszeitraum: Oktober 2026
| Angabe d Leistung | Angabe f Satz | Angabe e Betrag netto |
|---|---|---|
| Beratung Buchhaltung, 8 Stunden | 8,1 % | CHF 1’000.00 |
| Fachbuch «MWST in der Praxis» | 2,6 % | CHF 60.00 |
| Total netto | CHF 1’060.00 | |
| MWST 8,1 % auf CHF 1’000.00 | CHF 81.00 | |
| MWST 2,6 % auf CHF 60.00 | CHF 1.56 | |
| Total inkl. MWST | CHF 1’142.56 | |
Die MWST wird pro Steuersatz auf der Summe der Nettobeträge berechnet und einmal auf 1 Rappen gerundet. Deshalb steht jeder Satz in einer eigenen Zeile. Beträge im MWST Rechner nachrechnen
Für Ihre eigene Rechnung mit mehreren Positionen und Sätzen gibt es den Rechnungsgenerator.
Kassenzettel
Bei Kassenzetteln aus automatisierten Kassen braucht es keine Angaben zum Leistungsempfänger, solange der Betrag 400 Franken nicht übersteigt (Art. 26 Abs. 3 MWSTG und Art. 57 MWSTV). Die übrigen Angaben gelten auch hier.
Im Zweifel
Das Gesetz verlangt diese Angaben «in der Regel». Wie Sie die Rechnung in Ihrer Branche genau gestalten müssen, beantwortet die ESTV. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.
Quellen
- Fedlex: Art. 26 Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), Rechnung (externe Website) – Pflichtangaben auf der Rechnung (Abs. 2) und Kassenzettel (Abs. 3) (geprüft am )
- Fedlex: Art. 57 Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV), Kassenzettel (externe Website) – Kassenzettel bis 400 Franken ohne Angaben zum Leistungsempfänger (Stand 1.1.2025) (geprüft am )