MWST dazurechnen: Offerte mit Normalsatz
Eine Grafikerin offeriert eine Dienstleistung für CHF 1’250.00 netto.
- MWST-Betrag: CHF 1’250.00 × 8,1 % = CHF 101.25
- Bruttobetrag: CHF 1’250.00 + CHF 101.25 = CHF 1’351.25
Mehrwertsteuer in Sekunden dazurechnen oder herausrechnen – mit den aktuellen Schweizer MWST-Sätzen und nachvollziehbarem Rechenweg.
In der Schweiz gelten drei Mehrwertsteuersätze. Für die meisten Waren und Dienstleistungen gilt der Normalsatz; der reduzierte Satz und der Sondersatz für Beherbergung gelten nur für bestimmte Leistungen.
| Satz | Höhe | Gilt für | Gültig seit |
|---|---|---|---|
| Normalsatz | 8,1 % | Für die meisten Waren und Dienstleistungen | |
| Reduzierter Satz | 2,6 % | Z. B. Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitungen | |
| Sondersatz Beherbergung | 3,8 % | Nur für Beherbergungsleistungen (Übernachtung inkl. Frühstück) |
Für die Zeit ab 2028 sind Änderungen hängig – den aktuellen Stand finden Sie unter «MWST 2028».
Die Mehrwertsteuer wird immer auf den Nettobetrag berechnet:
MWST = Netto × Satz; Brutto = Netto + MWSTMWST = Brutto × Satz ÷ (100 % + Satz); Netto = Brutto − MWSTEin häufiger Fehler ist, den MWST-Satz direkt auf den Bruttobetrag anzuwenden. Das ergibt eine zu hohe MWST. Die folgenden Beispiele zeigen den korrekten Rechenweg.
Eine Grafikerin offeriert eine Dienstleistung für CHF 1’250.00 netto.
Ein Lebensmitteleinkauf kostet CHF 54.00 inklusive MWST.
Ein Hotelzimmer mit Frühstück kostet CHF 180.00 netto.
Multiplizieren Sie den Nettobetrag mit dem MWST-Satz und zählen Sie das Ergebnis dazu. Beispiel mit dem Normalsatz von 8,1 %: CHF 100.00 × 8,1 % = CHF 8.10 MWST, der Bruttobetrag beträgt CHF 108.10.
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 100 % plus MWST-Satz, beim Normalsatz also durch 108,1 %. Beispiel: CHF 108.10 ÷ 108,1 % = CHF 100.00 netto; die enthaltene MWST beträgt CHF 8.10.
Weil die MWST auf den Nettobetrag berechnet wird. 8,1 % von CHF 108.10 ergäben CHF 8.76 – zu viel. Korrekt enthalten sind CHF 8.10.
Grundsätzlich gilt der Normalsatz von 8,1 %. Der reduzierte Satz von 2,6 % gilt unter anderem für Lebensmittel, Medikamente sowie Bücher und Zeitungen, der Sondersatz von 3,8 % nur für Beherbergungsleistungen. Massgebend ist die Einteilung der ESTV; dieser Rechner prüft sie nicht.
Seit dem 1. Januar 2024: Normalsatz 8,1 %, reduzierter Satz 2,6 %, Sondersatz Beherbergung 3,8 %. Für die Zeit ab 2028 sind Änderungen hängig, unter anderem die Volksabstimmung vom 29. November 2026. Den aktuellen Stand finden Sie unter «MWST 2028». Die Sätze auf dieser Website wurden zuletzt am 27. Oktober 2026 mit den Angaben der ESTV abgeglichen.
Massgebend ist der Zeitpunkt der Leistung, nicht das Rechnungsdatum. Wer im Dezember 2027 eine Leistung erbringt und im Januar 2028 Rechnung stellt, verwendet den Satz, der im Dezember 2027 galt. Wählen Sie im Rechner deshalb den passenden Leistungszeitraum. Bei Leistungen über einen Stichtag hinweg (z. B. Abonnemente) wird aufgeteilt; Details regeln die Publikationen der ESTV.
Der MWST-Betrag wird exakt berechnet und einmal kaufmännisch auf 0.01 CHF (1 Rappen) gerundet. Netto + MWST ergibt immer genau den Bruttobetrag.
Nein. Diese Website ist ein unabhängiges Informationsangebot und nicht mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) verbunden. Verbindliche Auskünfte erteilt nur die ESTV.
Der Rechner führt nur die Rechenschritte mit den gesetzlichen Sätzen aus. Er beurteilt nicht, ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind, welcher Satz für eine Leistung gilt oder ob Sie Vorsteuer abziehen dürfen. Die Abrechnung mit Saldo- oder Pauschalsteuersätzen (externe Website) ist nicht abgebildet.
Wie wir die Sätze prüfen und rechnen, beschreiben wir unter Quellen und Methodik. Mehr über dieses Angebot erfahren Sie auf der Seite Über uns.