MWST 2028: Was sich ändern könnte

Für 2028 sind drei Änderungen der Schweizer Mehrwertsteuer in Arbeit. Beschlossen und in Kraft ist noch keine davon.

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Bis auf Weiteres gelten die Sätze seit 1. Januar 2024: Normalsatz 8,1 %, reduzierter Satz 2,6 %, Sondersatz Beherbergung 3,8 %.

Überblick

VorlageWas sich ändern würdeStand (28. Oktober 2026)Frühestens ab
Zusatzfinanzierung der 13. AHV-RenteNormalsatz 8,1 % → 8,5 %, Sondersatz +0,2 Prozentpunkte, reduzierter Satz unverändert 2,6 %Volksabstimmung am 29. November 2026Anfang 2028
Verlängerung Sondersatz BeherbergungSondersatz 3,8 % gilt bis Ende 2031 statt bis Ende 2027Vom Parlament am 2. Oktober 2026 verabschiedet; Referendumsfrist läuft1. Januar 2028
Finanzierung von Rüstungsausgaben der ArmeeBefristete Erhöhung des Normalsatzes und des SondersatzesIm Parlament hängig; Höhe noch umstritten2028 (Vorschlag Bundesrat)

1. AHV-Vorlage: Volksabstimmung vom 29. November 2026

Das Parlament hat am 19. Juni 2026 beschlossen, einen Teil der 13. AHV-Rente über die Mehrwertsteuer zu finanzieren. Der Normalsatz soll um 0,4 Prozentpunkte auf 8,5 % steigen, der Sondersatz für Beherbergung um 0,2 Prozentpunkte. Der reduzierte Satz für Lebensmittel, Medikamente, Bücher und Zeitungen bleibt bei 2,6 %.

Weil die Verfassung geändert wird, braucht es eine Mehrheit von Volk und Ständen. Die Erhöhung kann frühestens Anfang 2028 in Kraft treten; das genaue Datum bestimmt der Bundesrat.

2. Sondersatz für Beherbergung bis Ende 2031

Der Sondersatz von 3,8 % war bisher bis 31. Dezember 2027 befristet. Ohne Verlängerung hätten Übernachtungen ab 2028 dem Normalsatz unterstanden. Das Parlament hat die Verlängerung um vier Jahre bis Ende 2031 verabschiedet. Die Änderung untersteht dem fakultativen Referendum; kommt keines zustande, tritt sie am 1. Januar 2028 in Kraft.

Wird die AHV-Vorlage angenommen, steigt der Sondersatz zusätzlich um 0,2 Prozentpunkte – also auf 4,0 %, sofern die Verlängerung in Kraft tritt.

3. Befristete Erhöhung für die Armee

Der Bundesrat hat am 12. August 2026 vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer ab 2028 für 12 Jahre zu erhöhen: den Normalsatz um 0,5 und den Sondersatz um 0,3 Prozentpunkte. Das Parlament berät die Vorlage noch; im Ständerat wurde eine geringere Erhöhung diskutiert. Auch diese Erhöhung müsste vom Volk angenommen werden. Wir nehmen sie in den Rechner auf, sobald sie beschlossen ist.

Mögliche Sätze ab 2028 im Überblick

FallNormalsatzReduzierter SatzSondersatz
Heute (seit 1.1.2024)8,1 %2,6 %3,8 %
AHV-Vorlage angenommen, Sondersatz verlängert8,5 %2,6 %4,0 %
AHV-Vorlage abgelehnt, Sondersatz verlängert8,1 %2,6 %3,8 %

Die Armee-Vorlage ist in dieser Tabelle nicht berücksichtigt, weil ihre Höhe noch nicht feststeht.

Im MWST Rechner können Sie mit diesen Sätzen rechnen, sobald sie beschlossen sind. Bis dahin rechnet er mit den geltenden Sätzen.

Was Unternehmen jetzt beachten sollten

  • Leistungszeitpunkt zählt: Für Leistungen bis 31. Dezember 2027 gelten die heutigen Sätze, auch wenn die Rechnung erst 2028 gestellt wird.
  • Rechnungen über den Jahreswechsel: Leistungen, die über den Stichtag hinaus dauern, werden aufgeteilt. Weisen Sie die Zeiträume auf der Rechnung getrennt aus.
  • Preislisten und Offerten: Offerten für Leistungen ab 2028 können einen Hinweis enthalten, dass die MWST zum dannzumal gültigen Satz verrechnet wird.
  • Kassensysteme und Buchhaltung: Prüfen Sie rechtzeitig, ob neue Sätze erfasst werden können.
  • Saldo- und Pauschalsteuersätze: Bei einer Satzänderung passt die ESTV auch diese Sätze an. Beachten Sie die Mitteilungen der ESTV.

Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt nur die ESTV.

Quellen

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